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In allen Fällen sollten Sie darauf achten, dass ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Hausmeister geschlossen wird. Dies gilt besonders, wenn zusätzlich noch eine Hausverwaltung involviert ist und sich die Tätigkeitsfelder überschneiden. Mündliche Abreden sind schwer nachzuprüfen und im Streitfalle noch viel schwerer einzuklagen. Ein Vertrag regelt die Eckdaten und beschreibt die vom Hausmeister zu erbringenden Leistungen. Auch muss geregelt sein, wann und wie der Hausmeister für Mieter und Dienstleister erreichbar ist.
Ein professioneller Hausmeister hat einen Pager oder ein Mobiltelefon für eine 24h-Erreichbarkeit. Ist dies nicht der Fall, so muss ein alternativer Ansprechpartner benannt werden, der auch eigenmächtig Entscheidungen treffen kann, z.B. bei einem Wasserschaden, Einbruch, Unwetter oder anderen dringenden Notfällen.
Damit in solchen Situationen nicht über Kompetenzbereiche diskutiert werden muss, sollten diese Fälle in einem Vertrag genau definiert werden. Fehlen diese Vereinbarungen, sind Konflikte zwischen Mietern und Eigentümer vorprogrammiert. Und das kostet nicht nur Nerven, sondern meist auch Geld.
Übrigens: Hausmeisterarbeit ist Vertrauenssache. Natürlich sind technische und fachliche Qualifikationen wichtig, aber bei der Wahl Ihres Hausmeisters sollten Sie außerdem auf Ihren Instinkt hören. Und nur jemanden mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe beauftragen, dem Sie mit gutem Gefühl Ihr Vertrauen schenken.