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Hausmeister in Rheinland-Pfalz

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Hausmeister in Städten

In der Stadt ist das Einsatzgebiet eines Hausmeisters vielseitiger und komplizierter, endet dafür aber an der Wohnungstür der Mieter. Die Beziehung zwischen Hausmeister und Hausbewohnern ist distanzierter als auf dem Lande. Vor allem dann, wenn der Eigentümer nicht selbst im Objekt wohnt, sondern alle verwaltungsrelevanten und technischen Aufgaben delegiert hat.

In Großstädten mit Mehrparteienhäusern teilen sich oft Hausverwaltung und Hausmeister diese Tätigkeiten. Stadthäuser oder Wohnblocks sind aufwendiger im Unterhalt und der Wartung von Installationen, da es hier störanfällige gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen gibt.

Ein Hausmeisterservice macht Winterdienst in einer Großstadt.

Dazu zählen die Waschküche, Garagen oder ein Fahrradkeller. Der Hausmeister kümmert sich um das Herausstellen der Mülltonnen für die Abfallbeseitigung, sorgt dafür dass Zählerstände abgelesen werden können und meldet dem Eigentümer Defekte oder Schäden am Haus. Außerdem kontrolliert der Hausmeister Briefkästen, Abluftanlagen, Schornsteine und Aufzüge, in Absprache mit den zuständigen Behörden und Service-Unternehmen.

Bei Mieterwechseln sieht der Hausmeister nach dem Rechten, organisiert auf Mieterwunsch Maler oder Handwerker, die bei der Renovierung behilflich sind. Manchmal übernimmt ein Hausmeister auch die Wohnungsabnahme bei Übergabe, verwaltet die Schlüssel, schaltet Mietangebote und führt Besichtigungen durch.

Ein weiterer, wichtiger und sensibler Tätigkeitsbereich des Hausmeisters ist die Kontrolle von Klingel-, Alarm- und Überwachungs-Anlagen. Hierzu gehört auch die Archivierung von Kamera-Aufzeichnungen, z.B. für den Fall, dass nach einem Einbruch polizeiliche Ermittlungen erfolgen oder zum Nachweis für die Hausratversicherung. Bei großen Wohnanlagen wird diese Aufgabe auch an Sicherheitsfirmen delegiert, welche auch die Wartung der Sicherheitsanlagen übernehmen. Doch bei Mietshäusern mit weniger als 10 Parteien übernimmt dies meist der Hausmeister. Es versteht sich von selbst, dass hierfür ein Vertrauensverhältnis zwischen Mietern, Hausmeister und Eigentümer bestehen muss.